Nach den Ferien ist vor den Ferien – für die hessischen Schüler wird der corona-konforme Unterricht unverändert weitergehen. Von kommendem Montag an gilt für sie zudem eine Testpflicht: In Schule und Betreuung darf nur, wer einen negativen Test hat.
Die schönen Pläne für eine weitere Schulöffnung nach den Osterferien mussten Hessens Politiker wie Lehrer wieder wegstecken. Aufgrund der anhaltend hohen und örtlich sogar stetig steigenden Infektionszahlen bleiben die Schüler je nach Altersstufe im Wechsel- sowie im Distanzunterricht. Die Pläne hatten vorgesehen, in den Klassenstufen 1 bis 4 einen eingeschränkten Regelbetrieb zu ermöglichen und für die Schüler von der 7. Klasse an den reinen Distanzunterricht aufzugeben. „Es schmerzt uns sehr, dass wir diese Pläne nicht aufrechterhalten können“, sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) in einer Pressekonferenz.
Um Kindern wie Lehrern eine gewisse Sicherheit zu gewähren, beschloss die Landesregierung eine Testpflicht. Kultusminister Lorz nannte dies unumgänglich. Künftig soll die Möglichkeit zu zwei Selbsttests pro Woche an jeder Schule bestehen. Laut Kultusministerium seien auch die kostenlosen Bürgertests gültig, solange sie nicht älter als 72 Stunden seien.
Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit
In einem Schreiben an die Eltern nennt Lorz es beeindruckend und bewundernswert, wie Familien die vielen Wochen ohne Präsenzunterricht aushielten. Gemeinsam mit der hessischen Landesschülervertretung habe die Landesregierung einige Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit zusammengestellt. In einem Video gehen Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lorz auf die psychischen Folgen der Pandemie ein und geben in ihrem Schreiben allerlei Tipps und weisen mit Links den Weg zu ersten Anlauf- und Beratungsstellen.
Kita-Kinder ohne Tests
Zweifel, ob Selbsttests an Schulen ein sinnvoller Weg sind, meldet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft an. Der stellvertretende Vorsitzende Tony C. Schwarz geht in einer Pressemitteilung davon aus, dass „viele Kinder an den Grundschulen – aber durchaus auch zahlreiche Jugendliche an den weiterführenden Schulen – nicht die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, um einen Selbsttest sicher und zuverlässig durchzuführen. Außerdem müssen dazu alle im Klassenraum ihre Masken abnehmen, was hinsichtlich des Infektionsschutzes kontraproduktiv ist.“
Ausgenommen von Corona-Test sind gegenwärtig die Mädchen und Jungen in den Kindergärten. Dort läuft der Betrieb, wenn auch in reduziertem Umfang und den aktuellen Hygienebedingungen weiter. „In den Kitas wird es weiterhin ein regelmäßiges Testangebot für Erzieherinnen und Erzieher geben. Die Kleinsten sind – anders als die Schülerinnen und Schüler – von Testungen weiter ausgenommen“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. Auch werde es weiterhin kein so genanntes Betretungsverbot für Kitas geben. Allerdings gelte die Empfehlung, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. „Ich appelliere an alle Eltern, die Kleinsten, wenn irgend möglich, daheim zu betreuen“, sagte Bouffier und verwies zudem auf den besonderen Einrichtungsschutz der Kitas: Kinder von engen Kontaktpersonen an Corona infizierten Menschen haben dort nichts zu suchen.
kakü