Schon mal darüber nachgedacht? Kindergeburtstag, Tanzaufführung, Fotos am Strand oder Ausflug mit dem Kindergarten – mit dem Smartphone werden unzählige Bilder gemacht. Darauf zu sehen ist der eigene Nachwuchs und viele andere Kinder. Und dann wird es kompliziert, wenn man Fotos an Oma und Opa weiterschickt oder auf Social-Media-Kanälen präsentiert. Denn eigentlich ist das rechtlich nicht erlaubt! Der Digitalverband Bitkom wollte in einer repräsentativen Umfrage wissen, wie gut Eltern in Deutschland über die Rechtelage Bescheid wissen. Die Ergebnisse: Lediglich 26 Prozent gaben an, sie wüssten, wann und unter welchen Umständen man Kinderfotos in sozialen Netzwerken teilen darf. Nur 7 Prozent sagen dies über das Teilen solcher Fotos in Messengern wie WhatsApp. Befragt wurden 1004 Menschen ab 16 Jahren. Unsicherheit herrscht bei 48 Prozent der Befragten bei den geltenden Regeln zum Teilen der Bilder über MessengerDienste, 31 sind sich bei Social-Media-Kanälen unsicher. „Niemand sollte unbedarft Fotos der eigenen und schon gar nicht von fremden Kindern über Messenger oder soziale Netzwerke teilen. Wichtig ist in jedem Fall, sich über Regeln und auch langfristige Konsequenzen im Klaren zu sein“, sagt BitkomHauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Wer unbedacht auf ‚Teilen‘ klickt, schadet unter Umständen nicht nur dem abgebildeten Kind, sondern begeht womöglich eine Rechtsverletzung, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann – oder sogar eine Straftat.“ Aber was ist nun eigentlich erlaubt, wenn ich Fotos mit Kindern poste oder weiterleite? Wie Erwachsene auch haben Kinder das Recht am eigenen Bild. Wer Bilder von Kindern teilen oder auf Social-Media-Kanäle veröffentlichen möchte, benötigt die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. In der Regel können Kinder ab 14 Jahren dann selbst entscheiden, ob ihr Bild in weitere Hände gelangt. Auch bei größeren Ereignissen wie Schulfesten oder Kindergartenfeiern dürfen, ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, keine Bilder von anderen Kindern gepostet oder geteilt werden. Ausnahmen gelten, so heißt es bei bitkom, „wenn Kinderfotos an einen begrenzten Kreis aus Familien- oder Haushaltsmitgliedern gesendet werden, also in einer geschlossenen Gruppe.“ . „Bei der Veröffentlichung von Bildern von Kindern muss besondere Vorsicht gelten“, rät Rohleder. „So lassen sich über die Privatsphäre-Einstellungen der Messenger und sozialen Netzwerke Bilder unter anderem mit zuvor ausgewählten Personengruppen oder nur zur einmaligen Ansicht teilen.“ Denn neben den bisher bekannten Gefahren, dass Fotos in falsche Hände kommen, birgt auch KI Gefahrenpotenzial. „Das Netz vergisst nicht (...). Den Kindern werden die Aufnahmen später möglicherweise sehr unangenehm sein“, so Roheder. Fazit: Kinderfotos nur mit Bedacht und nur mit Erlaubnis einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Bild: Adobe Stock SCHIFFSAUSFLÜGE MIT DER GANZEN FAMILIE ! BESUCHEN SIE UNS ZUM BEISPIEL BEI FOLGENDEN FAHRTEN: PRIMUS-LINIE Frankfurter Personenschiffahrt Anton Nauheimer GmbH Telefon 069-13 38 370 | www.primus-linie.de FAMILIENFRÜHSTÜCK FRÜHSTÜCK UND THEATER AB 2 JAHRE TÄGLICH RUNDFAHRTEN IN FRANKFURT 50 ODER 100 MINUTEN TAGESFAHRTEN NACH RÜDESHEIM, ASCHAFFENBURG SELIGENSTADT Alle Fahrten ab / an Frankfurt am Main Termine und Preise für alle Fahrten unter www.primus-linie.de Gut zu wissen | 31
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